- Vertragsabschluss
Mit Buchung einer Ballonfahrt und Aushändigung des Tickets kommt ein Beförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und dem Ballonteam Spreewald zustande. Sind Käufer und Fahrgast nicht identisch, wird der Fahrgast zum Vertragspartner, sobald seine Identität dem Ballonteam Spreewald mitgeteilt wird. Tickets sind ab Ausstellungsdatum 24 Monate gültig.
- Preise & Zahlung
Die Ticketpreise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Ticketpreis ist sofort nach Buchung ohne Abzüge zu bezahlen. Eine Beförderung kann verweigert werden, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
Eine Stornierung ist innerhalb von 28 Tagen nach Buchungsdatum möglich. In diesem Fall wird eine Gebühr von 40 € pro Ticket erhoben. Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
- Terminvereinbarung und Durchführung der Ballonfahrt
Ballonfahrten finden unter freiem Himmel statt und sind stark wetterabhängig. Es kann jederzeit, auch kurzfristig, zu witterungsbedingten Absagen kommen. In diesem Fall wird ein neuer Termin vereinbart. Schadensersatzansprüche oder Ersatz für Folgekosten (z. B. Reise-, Übernachtungs- oder Urlaubskosten) sind ausgeschlossen.
Ob eine Fahrt durchgeführt wird, entscheidet ausschließlich der verantwortliche Pilot. Dieser bestimmt auch Route, Flughöhe und Landeort.
- Pflichten des Fahrgastes
Fahrgäste sind verpflichtet, die Anweisungen des Piloten jederzeit zu befolgen. Personen, die nach Einschätzung des Piloten die Sicherheit gefährden, insbesondere durch Alkohol- oder Drogeneinfluss, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. In diesem Fall verfällt das Ticket ersatzlos. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Nichtantreten der Fahrt den Termin spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Start telefonisch abzusagen. Andernfalls verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Pilot wird während der gesamten Ballonfahrt sowie vor Start und nach der Landung sicherheitsrelevante Anweisungen erteilen. Diese sind unbedingt zu befolgen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
- Gesundheitliche Voraussetzungen
Vor dem Ticketkauf sind körperliche Einschränkungen oder Behinderungen dem Ballonteam Spreewald mitzuteilen. Personen mit gesundheitlichen Problemen (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, künstliche Gelenke) sollten vor Antritt der Ballonfahrt ärztlichen Rat einholen.
Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft wird ausdrücklich abgeraten. Eine Haftung des Ballonteams Spreewald für gesundheitliche Schäden, die aufgrund von nicht gemeldeten Einschränkungen entstehen, ist ausgeschlossen.
- Kleidung
Ballonfahrten erfordern eine dem Wetter und der Witterung angepasste Kleidung, vergleichbar mit einer sportlichen Wanderung. Es wird insbesondere empfohlen wetterfeste Kleidung zu tragen, die im Zweifel auch schmutzig werden darf. Des Weiteren ist festes Schuhwerk ohne hohe Absätze obligatorisch. Bei unpassender Kleidung, insbesondere bei falschem Schuhwerk, kann der Pilot die Teilnahme an der Ballonfahrt verweigern.
- Gepäck
Das zulässige Gepäck darf 5 kg pro Person nicht überschreiten. Gepäckstücke, Foto- und Filmgeräte sind während der gesamten Fahrt stoßsicher zu verwahren. Sie dürfen andere Fahrgäste nicht gefährden. Eine Haftung für Schäden an mitgeführten Gegenständen wird ausgeschlossen.
Das Herauswerfen von Gegenständen aus dem Ballonkorb ist strengstens verboten.
- Haftung
Das Ballonteam Spreewald haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere Reise- oder Übernachtungskosten sowie Verdienstausfall, ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz des Ballonteams Spreewald zuständige Amtsgericht, soweit gesetzlich zulässig.